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      --- Ihr Schornsteinfegermeister informiert ---
      Aufstellen von Kaminöfen 
      
      
         
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          Kaminöfen sind zur Zeit sehr modern und liegen voll im Trend. 
              Sie liefern behagliche Wärme und sorgen für Atmosphäre. 
              Holz als Brennstoff erweist sich zudem als besonders umweltfreundlich 
              denn als nachwachsende Biomasse verbrennt Holz CO2 neutral. Gerade 
              in der Übergangszeit im Frühjahr und im Herbst bietet 
              sich der Kaminofen als Wärmespender an.  
              Beziehen Sie den Schornsteinfegermeister rechtzeitig in die Vorbereitung 
              mit ein, er ist kompetent und berät Sie gern.   | 
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          |   Was Sie bei der Planung beachten müssen: 
             
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            Download Checkliste 
              Kaminofen   | 
         
       
       
       
       
      Zulassung der Feuerstätte
      
        -  die Feuerstätte muss für den Betrieb in Deutschland 
          zugelassen sein,
 
        -  CE-Zeichen 
          muss vorhanden sein, angebracht an der Feuerstätte
 
        -  ! Feuerstätten ohne CE-Zeichen dürfen in Deutschland nicht 
          mehr errichtet werden 
 
       
       
       
       
      Bauart der Feuerstätte
       Grundsätzlich unterscheidet man Kaminöfen nach deren Bauart. 
       Bauart 1 (geschlossene Betriebsweise) 
      
        -  Die Bauart 1 setzt voraus, dass die Feuerraumtür immer, mit 
          Ausnahme bei der Bedienung, geschlossen ist oder die Füllöffnung 
          nicht größer als 0,05 m2 lichten Querschnitt ist. Die Bedingung 
          der geschlossenen Betriebsweise wird durch selbstschließende Türen 
          erreicht, die nach Loslassen des Betreibers durch Federscharniere, durch 
          eine Zugfeder oder auch durch Herabfallen per Schwerkraft selbsttätig 
          schließen. Wesentlich ist, dass aufgrund der Konstruktion der 
          Schließvorgang erreicht wird, so dass das Sicherheitsrisiko durch 
          eine falsche Bedienung des Betreibers ausgeschaltet
 
       
        
       Bauart 2 (offene und geschlossene Betriebsweise) 
      
        -  Bei Feuerstätten der Bauart 2 handelt es sich um Feuerstätten, 
          deren Feuerung während des Betriebes geöffnet sein kann. Die 
          Feuerraumtür kann wahlweise offen bleiben oder geschlossen werden. 
          Zu dieser Gruppe zählen auch Kaminkassetten Kaminöfen der 
          Bauart 2 nach DIN 18896. Feuerstätten der Bauart 2 haben aufgrund 
          des hohen Luftüberschusses einen wesentlich höheren Bedarf 
          an Verbrennungsluft.
 
       
       
        Brennstoff 
      
        -  zu verwendenden Brennstoff beachten, (Herstellerangaben)
 
        -  nicht jede Feuerstätte ist für jede Art von Brennstoffen 
          geeignet
 
       
       
       
        
      Dimensionierung der Feuerstätte
      
        -  benötigte Heizleistung ermitteln, (zu beheizende Fläche 
          bzw. Volumen),
 
        -  mit der Heizleistung bzw. dem Raumheizvermögen der Feuerstätte 
          vergleichen,
 
          Überdimensionierung vermeiden, 
        -  die max. Nennwärmeleistung für Kaminöfen nach DIN-EN 
          13240 beträgt 11kW
 
       
       ! Berücksichtigen Sie bei der Ermittlung des zu beheizenden 
        Raumvolumens nur den Aufstellraum der Feuerstätte. Der Gedanke angrenzende 
        Flure mitzubeheizen erweist sich als Trugschluss. Erst wenn im Aufstellraum 
        eine kaum zu ertragende Hitze vorherrscht fließt die Wärme 
        ab. Behaglichkeit und Wohlgefühl sind dann nicht mehr vorhanden. 
       
        
        
       
       
      
         
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          Sicherheitsabstände: A 
            
              -  Seiten- und Rückwände benötigen 
                zu brennbaren Materialien (Holzverkleidungen, Tapeten) einen Mindestabstand.
 
              -  Abstand lt. Herstellerangaben, in der Regel 
 
                20 cm, 
              -  Liegen keine Herstellerangaben vor 40 cm 
 
             
              
            Sicherheitsabstände: B 
            
              -  Abgasrohre benötigen zu brennbaren Materialien 
                (Holzverkleidungen, Tapeten) einen Mindestabstand von 40 
                cm 
 
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          Fußböden: 
             Brennbare Fußbodenmaterialien (Teppich, Holz oder Kunststoff) 
              müssen 
             A: mindestens 50 cm nach vorn und 
             B: 30 cm seitlich des Ofens  
            mit einem nicht brennbaren Belag (Fliesen, Glas, Schiefer oder 
              Stahlblech) geschützt sein. 
             Im Strahlungsbereich der Feuerraumöffnung müssen brennbare 
              Teile (z.B. Möbel, Türen) mindestens 80 cm entfernt sein. 
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      Schornstein mit Funktionsnachweis
      
        -  bei vorhandenem Schornstein den baulichen Zustand prüfen,
 
        -  Abmessungen des Schornsteins (Durchmesser, Höhe) ermitteln,
 
        -  Querschnittsberechnung nach DIN EN 13384 durchführen und aushändigen 
          lassen,
 
        -  notwendige Bauunterlagen für Genehmigungsverfahren zusammenstellen,
 
        -  auf zugängige Reinigungsöffnungen achten,
 
        - Schornsteinfegermeister informieren, 
 
       
       ! Lassen Sie unbedingt eine Querschnittsberechnung nach DIN EN 13384 
        durchführen. Nur so ist der Nachweis der einwandfreien Funktion gewährleistet. 
        Ohne Funktionsnachweis kann bei Funktionsstörungen der Feuerungsanlage 
        der Betrieb untersagt werden. Nur so wahren Sie Ihren Regressanspruch 
       
        
       
       
        
        
      Verbrennungsluft
      
        -  befinden sich luftabsaugende Anlagen (Dunstabzughaube, Wäschetrockner) 
          im Gebäude
 
       
       (besondere Anforderungen beachten) 
      
        -  handelt es sich um ein absolut dichtes Gebäude (blow-door)
 
       
       die Verbrennungsluftversorgung bei Kaminöfen  
        der Bauart 1 gilt als nachgewiesen wenn: 
      
        -  zu öffnendes Fenster oder Tür ins Freie und Rauminhalt 
          von 4m³/kW Nennwärmeleistung, oder
 
        -  Öffnung ins Freie von mind. 150 cm², oder
 
          Leitungen ins Freie mit äquivalenten Querschnitten 
       
       ! zu wenig Verbrennungsluft führt zu Funktionsstörungen 
        der Feuerungsanlage und kann zu gefährlichem Abgasaustritt in den 
        Aufstellraum führen. CO-Vergiftungsgefahr!! 
        
        
        
      
       
        
      
         
          |   Schornsteinanschluss  | 
         
         
           
              -  Schornsteinanschlüsse nur mittels Kernbohrung herstellen,
 
              - fachgerechtes Vermauern des Anschlusses,
 
              -  Anschluss an den Schornstein mittels Doppelwandmuffe
 
             
             ! Der Anschluss der Abgasrohres an den Schornstein ohne 
              Doppelwandmuffe führt zu Undichtigkeiten. Bei den Kehrarbeiten 
              kann es zu Staubschäden kommen. 
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